Am 22.10.2016 schrieb das DVET-Präsidium: „HEUREKA!!! Wir haben es geschafft!“. An dem Tag wurden (endlich;-) die Turnierregeln des DVET veröffentlicht, die der Sportausschuss erarbeitet hatte. Weitgehend basieren diese Regeln auf den Same Sex Dancesport Competition Rules der ESSDA. Aber eben nicht in allen Dingen. Im „Kleingedruckten“ hat sich vielleicht etwas „Großes versteckt, auf das wir aufmerksam – ja, und Werbung - machen wollen.
Es fängt an mit den Zielen, die der DVET mit den Turnierregeln verfolgt. Dort steht unter „g“: Auf Equality-Turnieren sind ausdrücklich alle willkommen, die nicht in das hegemoniale Frau-Mann-Schema hineinpassen oder hineinpassen wollen, abweichende Geschlechter, wie Intersexuelle, Transgender oder Transsexuelle.“
Das lässt so leicht sagen, aber was bedeutet das für gleichgeschlechtliche Tanzturniere? DVET und ESSDA definieren da textgleich: „Equality-Tanzturniere sind Wettbewerbe bei denen ein Tanzpaar in der Regel durch zwei Personen des gleichen Geschlechtsgebildet wird.“ und „Zur Definition der Geschlechter kommen die Regeln die EGLSF zum Thema Geschlechter -Definition zur Anwendung.“
Ein klitzekleines Problem ist, dass diese Definitionen im Netz nicht auffindbar sind. Auffindbar sind dagegen die „PARIS 2018-Gay Games 10 Gender Policy”. Wir nehmen mal an, dass EGLSF und FGG im Wesentlichen das gleiche wollen. Für die Gay Games ist geregelt: „Ein_e Teilnehmer_in meldet sich bei den Gay Games mit dem Geschlecht („gender“) des Wettbewerbs an ("männlich" oder "weiblich"), in dem er/sie sich am wohlsten fühlt. (…) Jede_r Sportler_in kann unter dem Geschlecht, mit dem er/sie sich identifiziert, antreten, wobei die begrenzte Anerkennung von nur zwei Geschlechtern im modernen Sport zu berücksichtigen ist: männlich und weiblich.“
Dieses Geschlecht kann explizit von dem offiziell anerkannten Geschlecht abweichen. Diese Regelung gilt also für jede_n Tänzer_in in unseren Turnieren automatisch. Damit ist ja eigentlich alles geklärt und Tschick. Fast alles. Was ist denn, wenn aus zwei Personen mit den Geschlechtern, in denen sie sich am wohlsten fühlen, ein gemischtgeschlechtliches Paar wird? Schicken wir die dann zum DTV? Wie wohl werden die sich da fühlen? Wollten wir ihnen nicht ein „zu Hause“ bieten (s.o.)?
Deswegen haben wir für die Turniere nach den DVET-Regeln geklärt, dass in solchen Fällen „Intersexuelle, Transgender und Transsexuelle beim Sportausschuss des DVET eine abweichende Behandlung beantragen können“. Was bedeutet das? Jedes Paar, das bei einem Equality-Tanzturnier tanzen will, aber auch bei Berücksichtigung des selbstgewählten Geschlechts nicht ein „gleichgeschlechtliches“ Tanzpaar wird, meldet sich am besten beim Sportausschuss. Wir werden eine Lösung finden, die grundsätzlich dem Willen des Paares entspricht. Wir hatten uns für individuelle Einzelfalllösungen entschieden, weil wir erst die Wünsche und Erwartungen der Paare kennen lernen müssen und erste Erfahrungen auswerten wollen. Bitte sprecht uns an!